(can. 1250-1254)
Abstinenz = fleischlos
Fasten = eine volle Mahlzeit am Tag; zwei Imbisse sind erlaubt;
* Abstinenz (ohne Fasten) ist an allen Freitagen des Jahres.
* Fasten und Abstinenz ist
- am Aschermittwoch und an allen Freitagen und Samstagen der Fastenzeit
- an den Quatembertagen und
- an den Vigiltagen von Pfingsten, Mariä Himmelfahrt (14. August), Allerheiligen (31. Oktober) und Weihnachten (24. Dezember).
* Fasten (ohne Abstinenz) ist an allen übrigen Tagen der Fastenzeit. – Am Karsamstag enden Fasten und Abstinenz zu Mittag.
Keine Abstinenz bzw. Fasten an Sonn- und kirchl. Feiertagen.
Diese Feiertage [s. can. 1247§1] sind in kalendarischer Reihenfolge:
- 1. & 6. Jänner;
- 19. März;
- Christi Himmelfahrt u. Fronleichn.;
- 29. Juni;
- 15. August;
- 1. November;
- 8. & 25. Dezember
Dies gilt aber nicht für Feiertage in der Fastenzeit oder vorgezogene Vigilien. (Wenn das Fest auf einen Montag fällt, wird die Vigil statt am Vortag [Sonntag] am Samstag gehalten.)
Abstinenz: ab dem vollendeten 7. Lebensjahr.
Fasten: ab dem vollendeten 21. Lebensjahr und bis zum 59. Geburtstag einschließlich (= Beginn des 60. Lebensjahres).